Vereinszweck

Der Fischereiverein Reuss Luzern verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern die Ausübung der Fischerei in einer intakten Natur zu ermöglichen.

Artikel 2 der Statuten

Der FVRL verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern die Ausübung der Fischerei in einer intakten Natur zu ermöglichen.

  1. Dazu kann der FVRL Verträge für Pachtgewässer oder Vereinbarungen für Nutzungsgewässer eingehen.

  2. Der FVRL übernimmt die Hege und Pflege in dem von ihm gepachteten und / oder genutzten Gewässern und sorgt für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume für alle Wasserbewohner.

  3. Der FVRL betreibt eine Aufzuchtanlage.

  4. Der FVRL kann sich Organisationen anschliessen, die die Interessen der Fischerei vertreten und fördern.

  5. Der FVRL pflegt die Kameradschaft und verbindet naturverbundene Generationen.

  6. Der FVRL unterstützt die Förderung und Stützung der heimischen Fischarten.